AGB Hygge Haus

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Mietverhältnisses

HYGGE HAUS ist ein Feriendomizil für Menschen und Hunde. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vermietern Kinga Rybinska und Matthias Nalaskowski – nachfolgend Vermieter genannt – und dem Kunden werden durch diese AGB geregelt.
Das Mietverhältnis kommt zwischen dem Kunden und dem Vermieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Kunden auf andere dritte Personen ist mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Sofern keine besonderen Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des vom Mieter vorgeschlagenen neuen Mieters bestehen, kann der Vermieter seine Zustimmung zum Mieterwechsel nicht verweigern.

2. Buchung & Zahlung

2.1. Der Vertrag kommt mit der Übersendung der Buchungsbestätigung an den Kunden –zustande. Alle darauf befindlichen Angaben sind vom Kunden zu prüfen und werden Vertragsbestandteil. Der Kunde haftet für alle Mitreisenden. Die Anzahl der Reisenden muss in der Buchung angegeben werden. Babys und Kinder zählen hierbei als Personen.
2.2. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind innerhalb von 3 Tagen 50% der Vertragssumme zu leisten. Der Restbetrag und die Kaution muss spätestens 21 Tage vor vertraglich vereinbarter Objektübernahme beim Vermieter eingegangen sein. Sollte die Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Anreise getätigt werden, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen. Erst bei vollständiger Bezahlung der Vertragssumme sowie der Kaution wird dem Kunden durch einen der Vermieter der Schlüssel des Ferienhauses ausgehändigt. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich.

3. Mietdauer & Kündigung

3.1. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt dem Gast während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zu Verfügung steht. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich:
– Infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z. B. Hochwasser, Brand, Sturm) ist die Nutzung des Mietobjektes zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden.
– Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Gastes, insbesondere nachhaltige Störungen des Hausfriedens. Nach vorausgegangener vergeblicher Abmahnung.

4. Benutzung der Mieträume & Kaution

4.1. Der Mieter hat das Haus, die Mieträume samt Zubehör Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung, Lüftung der Mieträume zu sorgen.
4.2. Der Mieter darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken nutzen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Der Kunde hat ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Vermieter zu melden.
4.3. Für fehlende, beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Kunde. Bei Auszug ist das Ferienobjekt besenrein zu übergeben. Eventuelle verstelltes Inventar ist an den ursprünglichen Platz zurück zu räumen, die Küche zu reinigen und das Geschirr abzuwaschen und aufzuräumen. Das Gästehaus ist aufgeräumt in dem Zustand wie es angetroffen wurde zurückzugeben.
4.4. Sollten beim Auszug Schäden entdeckt werden, die beim Einzug nicht vorhanden waren, so hat der Vermieter das Recht, die Kosten der Beseitigung von der Mietkaution abzuziehen.
4.5. Die Kosten der Endreinigung sind im Mietpreis nicht enthalten und werden pauschal mit 100 EUR berechnet. Sie decken die Säuberung des Hauses bei gewöhnlicher Verschmutzung ab. Darüberhinausgehender Reinigungsaufwand wird ebenso von der Kaution in Abzug gebracht.
4.6. Die Mietkaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Reisezeitraumes an den Mieter zurücküberwiesen.

5. Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt

5.1. Der Mieter ist für alle, zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthalts ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern, Rollläden oder durch Versäumung einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht entstehen.
5.2. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Gästeappartement oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich – nicht erst bei der Abreise – anzuzeigen.
5.3. Tritt in den Wohnräumen Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern für den Befall des Hauses mit Ungeziefer ein falsches Wohnverhalten des Mieters ursächlich ist oder den Ungezieferbefall begünstigt hat oder das Ungeziefer vom Mieter eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (zum Beispiel Renovierungskosten und Mietausfall) dem Vermieter zu erstatten.
5.4. Alle Schäden sind spätestens bei der Abreise zu ersetzen, sofern der Mieter nicht einen angemessenen, zur Deckung der Schäden ausreichenden Geldbetrag als Sicherheit leistet.

6. Die Schlüssel

6.1. Der Mieter ist nicht befugt weitere Schlüssel für das Gästeappartement anzufertigen. Beim Auszug darf der Mieter keinen Schlüssel zurückbehalten.
6.2. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit müssen deshalb in solchen Fällen die betroffenen Schlösser ersetzt oder geändert werden.
6.3. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden.
6.4. Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Mieter Umstände nachweist, aus denen sich ergibt, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist. Der Nachweis kann auch durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mieters erfolgen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann.

7. Örtliche Gegebenheiten

Ort- bzw. Objektprospekte haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt. Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Das gilt insbesondere für Entfernungsangaben zu Restaurants, Gaststätten, Beschreibungen von Gassirunden o. ä., da sich hier die Sachlage – ohne Einflussmöglichkeiten des Vermieters – kurzfristig ändern kann.

8. Hausgäste

Das Mietobjekt darf nur mit der Maximalzahl an Personen und Tieren (5 Personen und 3 Hunde) belegt werden. Kinder und Babys gelten als volle Personen. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen. Bei Überbelegung steht in der Regel für die überzählige Person keine Schlafgelegenheit und entsprechende Wohnausstattung zur Verfügung. Hunde dürfen mitgebracht werden, sind aber mit der Buchung anzumelden.

9. Preise

Der vereinbarte Preis deckt die in der Preisliste beschriebenen Leistungen ab. Die Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Bettwäsche, Handtücher sowie Strom und Wasserkosten. Endreinigung wird pauschal mit 100 EUR berechnet. Ein WLAN-Netz kann unentgeltlich genutzt werden, für die Funktionalität der WLAN-Technik übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der vereinbarte Preis enthält neben den reinen Mietkosten keine Gebühren für die Reiserücktrittsversicherung und für eine Reisehaftpflichtversicherung.

10. Rauchen

Unser Haus ist ein Nichtrauchergebäude. Zuwiderhandlungen müssen wir mit 300.- € für eine spezielle Reinigung berechnen.

11. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit von dem vertraglich vereinbarten Belegungstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt vom Vertrag wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben. Die zusätzlich entstehenden Stornogebühren entstehen nach folgender Staffelung:
• Kostenfreier Rücktritt innerhalb von 24 Stunden nach dem Zeitpunkt des Versandes der Buchungsbestätigung durch den Vermieter;
• Bis zum 31. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 50% der Vertragssumme berechnet;
• bei Rücktritt vom Vertrag in der Zeit vom 31. Tag bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 70% der Vertragssumme berechnet;
• danach werden Stornokosten in Höhe von 95% der Vertragssumme berechnet;
Bei vorzeitiger Abreise entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

12. Mängel

Falls der Kunde seine Buchungsbestätigung nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Vermieter umgehend zu benachrichtigen. Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle durch eine schriftliche Mängelrüge beim Vermieter geltend zu machen. Der Vermieter ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen. Unverzüglich dem Vermieter übersandte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet. Falls eine Beanstandung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt dem Vermieter mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann jeglicher Minderungsanspruch ausgeschlossen werden.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

13.1. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
13.2. Für den Fall, dass der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist
13.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
13.4. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 06.2023